Horst, der Mensch: Der verschlungene Pfad in Richtung eines Lebens zum wohl aller Wesen – Geschichte eines europäischen Buddhisten - Stand 21.1.2020

Szene 066 – Hausbesitzer – 1978-1999



Wenn ich mir diese Jahreszahlen jetzt ansehe, wirkt das ganz schön lang, mehr als zwei volle Jahrzehnte. Gefühlt ist es kürzer. Aber wenn ich jetzt so einige Elemente davon Revue passieren lasse, zeigt sich doch, dass es eine gar nicht einmal so kurze Zeit war.

Einige Elemente aus dieser Zeit will ich hier aufgreifen, eine kleine Auswahl nur.

72-1957

Das Bild zeigt das Haus, in welchem ich mehr als ein halbes Jahrhundert lang wohnte, und es zeigt auch den späteren Hausbesitzer, dass ist der kleinere von den beiden. Der größere ist mein Vater. Das Bild entstand an einem Sonntagvormittag im Jahre 1957. Sonntagvormittags ging ich immer mit meinem Vater zum Frühschoppen, während die Frauen, meine Mutter und die liebe Großmutter, das Sonntagsessen vorbereiteten. Sonntagsmittag wurde bei uns so getafelt, wie an Weihnachten. Meist gab es Geflügel oder auch Wild (vom extra Wildgeschirr), manchmal auch Braten, auf jeden Fall immer etwas Festliches, Kerzen, Damasttischdecke, Textilservietten, Silberbesteck, erlesene Weine, Suppe, Beilagensalat, Dessert gehörten wie selbstverständlich ebenso dazu wie der Bettler, der jeden Wein bestimmen konnte, aber nie zum Essen hereinkommen wollte, sondern auf der Treppe vor der Tür dinierte – dort saß der Mann in seinem schwarzen, etwas schäbigen Anzug, hatte den Hut abgenommen und dinierte selbstverständlich auch mit weißer Tischdecke, mehreren Gängen und Wein – verarmter Adel munkelte man.

Aber zuvor waren mein Vater und ich beim Frühschoppen. Das Schild neben der Tür bezog sich auf Franz, meinen Großvater, der damals bereits seit vier Jahren tot war. Da aber einer seiner Söhne aus erster Ehe den gleichen Namen hatte und jetzt ebenfalls im Haus praktizierte, war das Schild geblieben.

Die Hauseigentümerin war damals allerdings meine lieben Großmutter, Frieda Gutmann. Im Jahre 1966 überschrieb die liebe Großmutter das Haus auf meine Mutter, da sie selbst nicht das Geld hatte, die notwendige Instandhaltung zu finanzieren. Unter anderem musste die gesamte Heizungsanlage im Haus erneuert werden (mit allen Rohren und Heizkörpern) und auch die Fenster wurden erneuert. Ich kann mich mit Schrecken daran erinnern: keine Heizung, überall Löcher in den Decken für die Rohre und keine Fenster im ganzen Haus – und das im Januar! Jeden Morgen musste ich als erstes das Eis im Aquarium aufhacken, damit die Fische wieder Luft und Futter bekommen konnten. Aus Rationalisierungsgründen hatte meine Mutter beschlossen, dass unmittelbar nach Auszug meines Onkels am 1.1.67 alles binnen 14 Tagen renoviert werden musste, damit bereits ab 15. Januar neue Mieter einziehen konnten.

72-1967

(Das Bild zeigt links das Haus und ganz rechts das Nebengebäude im Jahr 1969.
Die Person links bin ich, in der Mitte steht Grasmücke, meine Schwester.)

Als meine Mutter 1978 starb, hinterließ sie zwei Häuser. Das im Auwanneweg (siehe oben) und jenes, welches sie selbst Anfang der 60er Jahre im Birkenweg gebaut hatte. Da die liebe Großmutter mit über 90 Jahren nicht aus ihrem Haus herauswollte, wir sie jedoch bei uns behalten wollten, denn sie war nach dem Tod ihres einzigen Kindes ziemlich handlungsunfähig und völlig deprimiert, einigte ich mich mit meiner Schwester, dass sie das neue Haus im Birkenweg bekam, während wir mit Großmutter im alten Haus im Auwanneweg blieben.

Ich war also im Jahr 1978 Hausbesitzer geworden. Zwei Jahre später, im Oktober 1980, starb die liebe Großmutter. Da ich bereits seit drei Jahren in Gelnhausen arbeitete, wollten wir so schnell wie möglich dorthin ziehen. Zu diesem Zeitpunkt wurde gerade die Autobahn A66 zwischen Frankfurt und Gelnhausen gebaut und entsprechend schnell stiegen die Preise für Grundstücke und Gebäude im Raum Gelnhausen – jährlich um über 10 %! Unmittelbar nach dem Tod meiner Großmutter bot ich daher das Haus, das mir seit zwei Jahren gehörte, zum Verkauf an.

Die Eigentumsfrage

Nur drei Tage nachdem ich es in der Zeitung inseriert hatte, kam mein Onkel, der Zahnarzt, um mir mitzuteilen, dass ich das Haus nicht verkaufen könne, denn nach dem Tod der Großmuter müsste erst das Erbe verteilt werden und auch er selbst hätte Interesse, das Haus zu übernehmen.

Aber Onkel Ben (das war sein Rufname, sein richtiger Name war Franz), das Haus gehört mir doch schon seit zwei Jahren, ich habe es von meiner Mutter geerbt!“

Mein Onkel bestritt das und verwies auf das Erbrecht, das Haus hätte Franz (sen.) und Frieda gemeinsam gehört, diese hätten eine Ehe auf Zugewinngemeinschaft geführt, folglich würde sein Erbe an seine vier Kinder (ihn selbst, die Erben des inzwischen verstorbenen Karl, Ludwig und meine Mutter) fallen. Lediglich die Hälfte meiner Großmutter Frieda würde an mich und meine Schwester übergehen. Demnach würde mir die Hälfte der Hälfte, die meiner Mutter von ihrer Mutter und die Hälfte des Viertels, das meine Mutter von ihrem Vater erben würde gehören, das wären dann fünf Sechzehntel.

Einen Augenblick mal, Onkel Ben, ich habe das Haus vor zwei Jahren geerbt, ich bin alleiniger Eigentümer, ich hole jetzt einmal den Grundbuchauszug.“

Ich holte den Auszug und machte Ben auf dessen Wunsch eine Kopie auf dem Kopierer unseres Stiefografie-Vereins. Da stand es ganz eindeutig: 1953, nach Franz´ Tod, war Frieda als Alleinerbin eingetragen worden. 1966 hatte Frieda meiner Mutter Ruth, ihrem einzigen Kind, das Haus überschrieben. Und nach Ruths Tod hatte ich dieses Haus übernommen (meine Schwester hatte das Haus im Birkenweg bekommen). Ich war damit seit zwei Jahren ausweislich des Grundbuches Eigentümer.

Kurz darauf bekam ich ein Schreiben eines Anwaltes, der mir mitteilte, dass er die Erbengemeinschaft Franz (jun.) Gutmann, Ludwig Gutmann aus Colonia Tovar in Venezuela, Inge Müller, Wolfgang Gutmann (Selva Negra, Venezuela) und Claus Gutmann anwaltlich vertrete. Der Erbschein im Jahre 1953 sei rechtsfehlerhaft erstellt worden und würde angefochten, damit entbehrten alle späteren Übertragungen der rechtlichen Grundlage und seien nichtig. Die Sache sei auch keineswegs verjährt, denn eine solche Verjährung („Buchersitzung“ im Juristendeutsch genannt) würde erst nach 30 Jahren greifen. Der Erbschein wäre im Jahr 1953 ausgestellt, nunmehr (1981) sei diese Frist noch nicht abgelaufen.

Ich ging zu einem Anwalt für Erbrecht, der im wesentlichen die rechtliche Richtigkeit der Argumentation der Gegenseite bestätigte. Ein Prozess sei zwar nicht völlig aussichtslos, aber wenig erfolgversprechend. Er riet mir, mich mit meiner Schwester dahingehend zu einigen, dass wir gemeinsam jeder die Hälfte einer noch zu verhandelnden Summe an die Gegenseite zahlen würden.

Das tat ich, jedoch lehnte meine Schwester das ab. Sie habe das Haus im Birkenweg geerbt, das sei davon nicht betroffen. Ich versuchte ihr klarzumachen, dass unsere Erbteilung nicht gültig sein konnte, weil unser Vertrag auf dem Irrtum der Richtigkeit der Grundbucheintragung beruhte. Vergebens.

Mein Anwalt machte mir klar, unter diesen Umständen könnte ich die hälftige Zahlung des Ausgleichsbeitrages an die Gegenseite, nur dann, wenn es einen vollstreckbaren Titel gäbe, also ein vollstreckbares Urteil, in dem die Eintragung ins Grundbuch aufgehoben würde, von meiner Schwester verlangen.

Ich weiß nicht wie ich heute handeln würde. Damals fand ich das alles furchtbar ungerecht, und war bereit, die juristische Auseinandersetzung zu führen. Entweder würde ich in dem Streit mit den Söhnen und Enkeln von Franz gewinnen, was wenig wahrscheinlich war, oder nach einem Verlust in der Auseinandersetzung gegen meine Schwester gewinnen, das war rechtlich eigentlich völlig klar. Da keine gütliche Einigung zu erreichen war, konnte ich nur wählen zwischen völligem Verlust der 3/8 des Hauses oder der Tatsache mir diesen Verlust mit meiner Schwester zu teilen. Da ich damals noch mehr rechthaberisch als großzügig war, begab ich mich in den Rechtsstreit, den ich hier nicht im einzelnen erzählen will, daher nur die Ergebnisse.

Erwartungsgemäß setzte sich die Gegenseite in der ersten Instanz vor dem Landgericht durch, allerdings wurde die Berufung beim OLG zugelassen. Da meine Schwester sich immer noch weigerte, ihren Anteil zu zahlen, musste ich in die Berufung gehen.

Vor dem OLG wurde der Beschluss des Landgerichtes bestätigt. Eine Revision wurde ausgeschlossen.

Nun konnte ich auf dem Klageweg die hälftige Zahlung von meiner Schwester durchsetzen. Das ganze Prozedere dauerte mehr als fünf Jahre. Inzwischen war die Autobahn nach Gelnhausen gebaut und die Immobilienpreise dort waren so gestiegen, dass ein Vekauf des Hauses im Auwannweg und die Finanzierung eines kleineren, aber neueren Hauses im Raum Gelnhausen aus dem Verkaufserlös nicht mehr möglich war.

Vermutlich wäre es wesentlich weiser gewesen, den Prozess nicht zu führen, die Anwalts- und Gerichtskosten zu sparen, rasch an die Gegenseite zu zahlen und nach Gelnhausen zu ziehen. So aber war sowohl das Verhältnis zu meiner Schwester vergiftet als auch zu der Verwandschaft der „Gutmänner“.

Entrümpelung + Renovierungen

In den folgenden Jahren gab es einiges zu tun. Ganz viele Dinge hatten sich in einem halben Jahrhundert angesammelt. Da war zunächst einmal der Luftschutzkeller. Dieser Raum war gegen Einsturz durch eine innere Fachwerkkonstruktion aus Eisenbahnschwellen von der nahen Schwellenfabrik Rütgerswerke AG in Großauheim gesichert. Dutzende Meter Schwellen mussten entsorgt werden, auch der sog. Bunker, ein Bauwerk mit einer 40 cm dicken Stahlbetonschicht vor dem Luftschutzkeller musste abgerissen werden. Das Nebengebäude (400 cbm umbauter Raum) musste eine neue Seitenwand erhalten, weil es die Mauer des Nachgebäudes nutzte – und das musste wegen Baufälligkeit eingerisssen werden (5000 DM). Die Heizungsanlage musste erneuert werden (8000 DM). Auch die Fenster mussten durch zeitgemäße Themoverglasung ersetzt werden, immerhin 20 große Fenster (33.000 DM). Auch die Haustür wurde bei dieser Gelegenheit erneuert. Das Walmdach einschließlich der Dachsparen musste erneuert werden (32.000 DM), eine Regenwassernutzungsanalge wurde eingebaut. Da das Mauerwerk von unten feucht war, musste eine Trockensanierung erfolgen (15.000 DM), das Bad wurde ganz erneuert (ebenfalls 15.000 DM). Inclusive den Rechtskosten steckte ich in den 20 Jahren allein 170.000 DM für größere Sanierungen in das Haus, das 1978 auf 240.000 DM geschätzt worden war. Immerhin ergab eine weitere Schätzung im Jahre 1999 einen Wert von 775.000 DM.

Vermietung

Nach dem Tod meiner Großmutter wurde die von dieser und meiner Mutter genutzte Etage vermietet. Im Jahre 1987 wurde in dieser Etage, im Erdgeschoss eine Bürogemeinschaft verschiedener Bürgerinitiativen und Vereine aus dem links-grün-alternativen Spektrum eingerichtet, die sich nach einer Übergangszeit in „ÖkoBüro Hanau“ umbenannte. Im 1. Obergeschoss wohnten Eleonore und ich, außerdem waren hier die Gemeinschaftsräume der inzwischen fünfköpfigen Familie. Im 2. Obergeschoss hatten die drei Kinder jeweils einen Raum.

Das Ende

Im Jahre 1996 hatte Eleonore unsere Ehe durch die Trennung von Tisch und Bett faktisch beendet. Ich hoffte darauf, dass das nur vorübergehend sei. Nach zwei Jahren kaufte ich mir jedoch ein Buch über das Thema Ehescheidung. Ich wollte wissen, was die „vollständige Gütertrennung“, die wir im Jahr 1976 vereinbart hatten, als wir gemeinsam die Gunkel Co. KG (mit Eleonore als Komplemetär) gründeten, im Scheidungsfall bedeuten würde. Leider fand ich darin keine Antwort. Einige Zeit später sprach mich Eleonore auf dieses Buch an, ich sagte ihr, warum ich das Buch gekauft hatte, und dass ich die entscheidende Frage nicht beantwortet fand,

Im Juni 1999 sagte Eleonore mir plötzlich unter Tränen, dass sie, wenn ich mich scheiden ließe, gar nichts72-1999 bekäme, nichts von meiner Pension und auch vom Haus nichts. Sie hätte mehr als zwanzig Jahre in diese Ehe investiert, und ihr stünde gar nichts zu „bloß wegen dieser dusseligen vollständigen Gütertrennung, niemals hätte ich das machen dürfen! Du hast beides: Haus und Pension - und ich habe nichts, gar nichts!“

Weißt du das genau?“ fragte ich sie erstaunt. „Ja, jetzt weiß ich das, damals war ich so idiotisch die Gütertrennung zu unterschreiben.“ Sie sagte das unter Tränen. Und plötzlich tat sie mir unendlich leid. Sie schien einfach Angst zu haben, dass sie mittellos dastünde, wenn ich mich scheiden ließe – was ich gar nicht vorhatte, hoffte ich doch immer noch, dass sie in die Ehe zurückkehrt.

Nein, das darf nicht sein. Wenn das so ist – eine Pension kann man sicher nicht auf die jüngere Person übertragen – aber das Haus. Wenn du willst überschreibe ich dir das Haus, dann bist du abgesichert und brauchst dich nicht mehr vor einer Scheidung zu fürchten.“ Ich wollte ihr die Angst nehmen, sie tat mir plötzlich so unendlich leid.

Wann? Wann willst du mir das Haus überschreiben?“ - „Von mir aus morgen – mach einen Termin mit einem Notar!“

Eleonore machte einen Notartermin für die folgende Woche. Am nächsten Tag besprach ich die Angelegenheit in einem italienischen Restaurant noch einmal in allen Einzelheiten mir ihr. Ich rechnete ihr vor, dass sie, selbst wenn sie das Haus verkauft, mit Zins und Erlös noch mindestens bis zu ihrem 80. Lebenjahr genau so viel monatlich hätte, wie ich mit meiner Pension. Oder aber: wenn sie es behält und vermietet – sie hatte noch ein lebenslanges Wohnrecht für eine Wohnung im Haus ihrer verstorbenen Mutter - käme sie damit auch hin, zumal sie gerade studierte und von einem gut bezahlten Job und einer daraus resultierenden Rente rechnete. „Ich will mich zwar keineswegs scheiden lassen, Eli, aber ich will dass du sorgefrei sein kannst.“

In der folgenden Woche wurde das Haus ihr überschrieben. Mir waren inzwischen Zweifel gekommen, ob das tatsächlich so sein könnte, wie sie das gesagt hatte. Aber ich hätte nie geglaubt, nie auch nur daran gedacht, dass sie diese Aussage wider besseres Wissen gemacht haben könnte. Ich überschrieb ihr das Haus, denn sie sollte sehen, dass ich sie wirklich lieb habe, und sie absichern will, auch auf die Gefahr hin, dass sie mich verlässt. Auf Anraten des Notars ließ ich mir noch ein Wohnrecht für die Mansardenwohnung eintragen, damit ich im Falle von Eleonores Tod nicht einfach von einem späteren Hauseigentümer auf die Straße gesetzt werden könnte.

Nur wenige Tage später, am 1. Juli jedoch geschah etwas, das ich nicht erwartet hätte. Angelika forderte: „Horst ich bekomme noch die Miete vom ÖkoBüro von dir!“ - Ich daraufhin: „Wieso solltest du jetzt die Miete vom ÖkoBüro bekommen?“

Na, deswegen haben wir es doch gemacht.“ - „Aber nein, Eli, wir haben es gemacht, damit du im Falle einer Scheidung abgesichert bist.“

Aber das Haus gehört jetzt mir, also steht mir auch die Miete zu.“

Ich war verwundert und sagte: „Aber weißt du, was das bedeutet? Das würde bedeuten, dass du zwar die Einnahmen bekommst, aber auch alle Aufwendungen tragen musst. Damit würdest du dich mit Sicherheit nicht besser stellen!“

Lass das mal meine Sorge sein – und jetzt bitte die Miete.“ In meiner Eigenschaft als Geschäftsführer des ÖkoBüro Hanau zahlte ich ihr die 600 Mark bar aus.

Das war im Juli. Im September bekam ich von Eleonore eine Kündigung für die Räume des ÖkoBüro Hanau. Das, was ich in den letzten 13 Jahren aufgebaut hatte, was nach meinem Weggang von den Grünen und dem faktischen Ende meiner Ehe mein Lebensinhalt war, wurde zerstört.

Das traf mich hart. Andererseits: wenn man etwas weggibt, muss man es auch loslassen. Es tat mir zwar in der Seele weh, aber wenn es Eleonores Wunsch war, bitte. Sie war jetzt die Hauseigentümerin. Ich wohnte damals mit meinem Sohn in der Mansarde. Jetzt musste ich alles vom ÖkoBüro, was den von mir verwalteten Vereinen gehörte (VCD Main-Kinzig, Fahrgastbeirat, EnergieWende, Netzwerk Engagierter Buddhisten) in meine kleine Wohnung holen – und, was das Schlimmste war, ich musste meinen Sohn bitten auszuziehen. Wir hatten bis dahin zusammen auf den 42 qm der Mansarde gewohnt, Eli hatte die 84 qm des 1. Obergeschosses für sich allein. Ich muste meinen Sohn Zorilla bitten, zu seiner Mutter zu ziehen. Er weigerte sich jedoch, das zu tun, und verständigte sich mit seiner Mutter, die Hälfte der Wohnung, die sie noch in ihrem Elternhaus hatte, als Wohnbereich zu bekommen.

So war ich zu Beginn des Jahres 2000 nicht mehr Hausbesitzer und hatte auch meinen Lebensmittelpunkt der 90er Jahre, das ÖkoBüro Hanau, verloren. Obwohl mir das alles sehr weh tat, dachte ich nicht an Scheidung und sagte das auch der Mutter meiner Kinder. Einerseits hatte ich immer noch eine ganz schwache Hoffnung, sie würde in die Ehe zurückkehren, andererseits erwartete ich mein baldiges Ableben (vgl. Szene 043 - Nachspielzeit) und wollte, dass sie durch die Witwenrente versorgt ist. Meine Mutter war auch Beamtenwitwe, daher wusste ich, dass man davon recht gut leben kann.

Die Scheidung habe ich erst sehr viel später – 2010 – eingereicht, als Eleonore mir am Telefon sagte, sie hätte auch noch Anspruch auf meine halbe Pension. Das war der Zeitpunkt, an dem ich mich wirklich betrogen und ausgenutzt fühlte, der Punkt, an dem für mich endgültig die Grundlage meiner Ehe zerstört war.

Es war das Ende einer fünfunddreißigjährigen Verblendung.


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